Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Schwäbisch Hall ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Unser Anspruch ist, unsere Webseiten barrierefrei und auch für mobile Geräte gut nutzbar zu gestalten. Wo immer möglich, wollen wir die Barrierefreiheit weiter verbessern.
Diese Erklärung gilt für folgende Webseiten der Stadt Schwäbisch Hall:
www.schwaebischhall.de
www.feuerwehr-schwaebischhall.de
www.haellisch-fraenkisches-museum.de
www.fassfabrik-sha.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind wegen der unter Absatz 2 aufgeführten Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Punkte sind nicht vereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Der Alternativtext für Bildinhalte und/oder Grafiken beschreibt nicht immer die Bildinhalte und/oder Grafiken. Diese Alternativtexte werden kontinuierlich geprüft und verbessert.
- Videos, die auf den oben genannten Webseiten der Stadt Schwäbisch Hall gezeigt werden, verfügen nicht alle über eine Untertitelung. Neue Videos werden nur mit Untertitelung angeboten.
- Nicht alle pdf-Dokumente, pdf-Formulare sowie pdf-Flyer und pdf-Broschüren sind barrierefrei zugänglich.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von den oben genannten Webseiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Informationen in deutscher Gebärdensprache zur Webseite www.schwaebischhall.de sind demnächst auf der Webseite www.schwaebischhall.de zu finden.
3. Erstellung dieser Erklärung für Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt und im Januar 2022 überprüft und aktualisiert. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte unter anderem im Zuge einer Selbstbewertung der von der Initiative „BIK für alle“ (Barrierefrei informieren und kommunizieren – für alle) zur Verfügung gestellten Kriterien.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen möchten oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bitte kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie Informationen zu Inhalten benötigen, die derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich sind.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an pressestelle(@)schwaebischhall.de. Sie können auch unser Kontaktformular am Ende dieser Seite nutzen oder einen Brief an folgende Adresse senden:
Stadt Schwäbisch Hall
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 6
74523 Schwäbisch Hall
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass unsere Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Schwäbisch Hall wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Schwäbisch Hall nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 279 3360
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Zur WebseiteDie kommunale Behindertenbeauftragte des Landratsamts Schwäbisch Hall können Sie wie folgt erreichen:
Cordula Eymann
Kommunale Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung
Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Telefonnummer: 0791 / 755-7817
kreisbehindertenbeauftragte(@)schwaebischhall.de
oder
c.eymann(@)lrasha.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.